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WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
(Ergänzung Mai 2019)

RATHGEBER bietet Lösungen für die individuelle Kennzeichnung von passiven Elektro- und Elektronikgeräten.

Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Verwertung. Sie legt Mindestnormen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. In Deutschland setzt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die WEEE-Richtlinie um.

Die Stiftung EAR, die sich aus Vertretern betroffener Hersteller zusammensetzt, sieht zudem ab Mai 2019 auch sogenannte „passive" Geräte, also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.

Alle passiven Elektro- und Elektronikgeräte müssen demnach dauerhaft und erkennbar mit einer Marke und einem Datumshinweis versehen werden, B2C-Geräte müssen darüber hinaus das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers tragen

Für die Kennzeichnung von passiven Elektro- und Elektronikgeräten bieten sich verschiedene, individualisierbare Produkte von RATHGEBER an.

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